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Private Zahnversicherung: Ohne Versicherung Vergleich oft suboptimal versichert
Die Zuzahlungen für guten Zahnersatz sind inzwischen enorm. Diese betragen pro Zahn mehrere hundert Euro und machen bei hochwertigen Implantaten mindestens drei Viertel der Zahnarztrechnung aus. Die Krankenkasse erstattet nur noch pauschale Sätze, die sich nur an einer sporadischen Grundversorgung orientieren, nicht jedoch an den zahnmedizinischen Leistungsniveau, das gemessen am medizinischen Fortschritt inzwischen zum Standard werden sollte.
Großer Wettbewerb bei Zahnversicherung: Die meisten Tarife trotzdem schlecht
Das haben auch private Versicherungsunternehmen erkannt! In den letzten Jahren sind neue Zahntarife an Gros auf den Markt gekommen, was es jedoch für den Kassenpatienten nicht einfacher macht. Nur die wenigsten Zahnzusatzversicherungen sind wirklich zu empfehlen. Besonders trügerisch kann es sein, wenn die Krankenkasse des Versicherten einen bestimmten privaten Zahntarif in ihrem Mitgliederzeitschriften anpreist. Die Gesetzliche Krankenkasse empfiehlt nicht zwangsläufig die Tarife mit einem hervorragenden Preisleistungsverhältnis, sondern in vielen Fällen die Versicherungsunternehmen, mit denen sie Kooperationsverträge eingegangen sind.
Unter den Krankenkassen ist die BKK Pfalz eine lobenswerte Ausnahme, die an ihre Versicherten bis zu 150 Euro pro Jahr Zuschuss für eine beliebige Zusatzversicherung Zahn zahlt, sofern der Patient die Wahrnehmung bestimmter Vorsorgeuntersuchungen nachweisen kann.
Ein Versicherung Vergleich hilft bei der Entscheidung
Unvoreingenommenheit sowie die Selbstinformationsbeschaffung ist vor Abschluss einer privaten Zahnversicherung enorm wichtig, um Licht in den Tarifdschungel zu bringen. Das geht allerdings am einfachsten mit einen unabhängigen Versicherung Vergleich über das Internet. Mit Hilfe von gut programmierten Vergleichsrechnern lassen sich nicht nur die verschiedenen Leistungssätze miteinander transparent und einfach vergleichen, sondern auch wichtige Leistungsvoraussetzungen und –einschränkungen, die im Kleingedruckten des Versicherungsvertrages schnell überlesen bzw. auf Grund einer kompliziert gestalteten Ausdrucksweise nicht oder falsch verstanden werden.
„Billig gekauft, ist oft teuer gekauft“ – Sprichwort trifft besonders beim Zahntarif zu
Die meisten Versicherungsunternehmen versuchen über günstige Beitragssätze Versicherte zu gewinnen und haben damit leider auch Erfolg. Dabei wird aber umkehrt ein Schuh daraus! Eine private Zahnversicherung, die bestimmte Leistungskriterien nicht erfüllen kann, bietet den Kassenpatienten trotz privater Zusatzversicherung Zahn keinen optimalen Versicherungsschutz, was nicht Sinn und Zweck einer Zahnversicherung sein kann. Eine gute Zahnzusatzversicherung können Sie hier finden. In vielen Fällen orientieren sich die Leistungssätze für Zahnersatz an den pauschalen, schon ohnehin viel zu geringen Erstattungssätzen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Nur eine Handvoll Tarife leisten auch für Zahnbehandlungen (z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen), obwohl hier die Leistungslücken auch schon enorm sind.
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Die Zusatzversicherung Zahnersatz – und die Ausprägungen
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen einen umfangreicheren Teil der Gesamtkosten bezahlen als Patienten die privat versichert sind. Von den privaten Krankenversicherern werden nicht selten um die. 60% des Gesamtrechnung abgesichert, natürlich in Abhängigkeit vom abgeschlossenen Zahntarif. Eine Zahnzusatzversicherung senkt dabei den größten Teil des Selbstbehalts. Die Erstattungssätze einer Zahnergänzungsversicherung können individuell auf die Wünsche des Kassenpatienten optimiert werden. Ein Zusatzversicherung Warentest hilft bei der Wahl nach einer empfehlenswerten Zahnzusatzversicherung.
Versicherungen: Vergleichen und Geld sparen
“Alle für einen” – nach diesem Prinzip funktionieren Versicherungen, denn die Beiträge der vielen Mitglieder sichern mögliche Risiken des Einzelnen ab und treten im Schadensfall für die Regulierung durch einen finanziellen Ausgleich ein. Beiträge und Leistungen der verschiedenen Versicherungen unterscheiden sich oft erheblich und wer sich nach einem günstigen Versicherungstarif umsieht, der sollte die Angebote vergleichen.
Nach Eheschließung: Versicherungen auf den Prüfstand
Schließt eine geschiedene Frau oder ein geschiedener Mann mit einem neuen Ehepartner zusammen, gehört nicht nur der gemeinsame Hausrat, der in die Ehe eingebracht wird, auf den Prüfstand, sondern auch die Zusatzversicherungen des Ehepartners. Um nicht unnötige Doppelbelastungen an Versicherungen zu haben, sollte der überschüssige Versicherungsschutz gekündigt werden, denn gute Policen sichern oft auch den Partner mit ab.
Doch ein Versicherung Vergleich mit dem Ehepartner ist nicht leicht, weil es nicht nur darum geht, welche Police doppelt und daher als “überflüssig” erachtet wird, sondern oft sehr verzwickte Fragestellungen, zu deren Beantwortung neben den professionellen Zusatzversicherung Vergleich oft auch kompetente Beratung gefragt ist. Doch es können auch allgemeine Empfehlungen gegeben werden.
Generell gilt, dass die Hausratversicherung, aber auch die Privathaftpflichtversicherung für Eheleute, die zusammen in einem Haushalt leben, nur einmal für die Bedarfsgemeinschaft abgeschlossen werden muss und nicht für jede Eheperson einzeln.
Damit werden nicht nur doppelt zu zahlende Beitragssätze eingespart, sondern – was sehr wichtig ist (!) – die Leistung im Schadensfall abgesichert. Bestehen nämlich zwei Policen, wo nur eine erforderlich ist, kann die Zusatzversicherung darauf verweisen und die Versicherungsleistung zum Teil oder sogar ganz versagen.
Wichtig ist allerdings auch, dass bei Kündigung einer überflüssigen Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung in der verbleibenden Zusatzversicherung der neue Ehepartner nachgetragen wird, damit der Schutz auch diesen gilt und vor allem auch die Deckungssummen entsprechend angepasst werden, die nämlich für ein Ehepaar andere sind als für ein Single. Gerade im Hinblick auf eine Hausratversicherung ist beim Versicherung Vergleich der jeweils beiden Policen sehr darauf zu achten, dass die Tarifbestimmungen bei den Deckungssumme sehr unterschiedlich sein können. Man sollte sich daher beim Vergleich von Doppelversicherungen Zeit lassen und nicht “per Münzwurf” entscheiden!
Neben der privaten Haftpflichtversicherung und der Hausratversicherung ist eine Wohngebäudeversicherung anzuraten, aber auch nur, wenn die Eheleute in den eigenen vier Wänden wohnen. Eine Risikolebensversicherung ist nur dann unbedingt erforderlich, wenn auch noch eigene Kinder erzogen werden, um diese im wirklichen Ernstfall finanziell abzusichern. Jedoch sollte die Deckungssumme schon mindestens 200.000 Euro betragen. Eine Unfallversicherung ist darüber hinaus auch noch für das Paar schon eher Abwägungssache, bei der es aber zu bedenken gilt, dass nicht nur Sportler gefährdet sind, sondern auch “inaktive” Personen. Bekanntlich passieren die meisten Unfälle im eigenen Haushalt oder auf der Straße.
Vollkommen überflüssig sind dagegen partiale Sachversicherungen wie eine Glasbruchversicherung, da sich der Eintritt des Schadensfall finanziell in Grenzen hält, die Beitragssätze dagegen jedoch im Verhältnis zur Wahrscheinlichkeit des Schadens sehr hoch.
Unverzichtbar und leider meistens maßlos in der Wichtigkeit unterschätzt sind dagegen an die Einzelperson gebundene Zusatzversicherungen. Gerade einmal jeder zehnte hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung, obwohl das Risiko der Berufsufähigkeit mit rund 25 % sehr hoch ist. Wie bei der Lebens-, Kapitallebens- oder der Rentenversicherung wäre es hier bei bereits bestehenden Policen fatal, den Tarif eines Ehepartners zu kündigen.
Was im Taumel des “neuen Glücks” jedoch sehr schnell übersehen wird ist, dass sich für Verheiratete auch die Bedingungen bei der Altersvorsorge ändern. Hatte der neue Ehepartner bislang kein Anspruch auf Riester-Rente (z. B. auf Grund von Nichterwerbstätig- oder Selbständigkeit), kann es durchaus sein, dass nun dieser Anspruch besteht, weil der neue Ehepartner sozialversicherungspflichtig und z. B. nicht mehr wie der alte selbständig tätig ist. Der Lebenspartner, der bisher die Riester-Rente nicht in Anspruch nehmen konnte, hat jetzt das Recht auf einen sog. “Huckepackvertrag”, d. h. auch für die staatliche Bezuschussung wird auch für diesen gezahlt.

