Archiv für Mai 2011
Privatversicherungen, die ein Wohneigentümer benötigt
„Adel verpflichtet“ – und so ist es auch mit Wohneigentum. Sobald man ein solches Eigentum, also z.B. ein Haus oder ein Grundstück erworben hat, haftet man auch für Schäden, die Dritten z.B. bei Betreten des Grundstückes passieren können.
Ebenso sollte man sein Wohneigentum ausreichend absichern, beispielsweise gegen Einbruchdiebstahl, Brand und Überschwemmung. Welche Versicherungen man diesbezüglich als Wohneigentümer abschließen sollte, lesen Sie hier: